16 марта 2026 — 15:24
Laut dem Frachtportal Transinfo hat Polen die Liste der im SENT-System zu überwachenden Güter erweitert. Gemäß einem Erlass des Ministeriums für Entwicklung und Finanzen wurden die entsprechenden Änderungen am Gesetz „Über das Überwachungssystem für den Straßengüterverkehr“ vom 9. März 2017 vorgenommen.
Die neuen Regelungen gelten für verschiedene Pflanzenöle (Soja-, Sonnenblumen-, Olivenöl, Rapsöl usw.), die nach den PKVU-Codes (10.41.21–10.41.29, 10.41.51–10.41.60, 10.62.14) und den TN VED-Codes (1507–1516 sowie 1517, außer Margarine) klassifiziert sind.
Anforderungen an die SENT-Registrierung:
➭ Frachtgewicht über 500 kg oder Volumen über 500 Liter.
➭ Einzelverpackung über 26 kg oder 26 Liter.
Folgende Artikel sind von der Regelung ausgenommen:
➭ Postsendungen;
➭ Waren, die Zollverfahren unterliegen (Transit, Ausfuhr, vorübergehende Einfuhr usw.);
➭ Produkte mit ausgesetzten Verbrauchsteuern;
➭ Kleine Mengen in Verpackungen bis 26 kg/l.